Die Honorierung von unseren Psychotherapie- und Coaching-Angeboten orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer begründeten Diagnose von Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. In der Regel erwarten diese nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme einer Therapie.
Im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung kann in unserer Praxisgemeinschaft eine Therapie für alle gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden.
Bei privaten Versicherungen hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.
Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Wir empfehlen, die Übernahmemodalitäten vor Aufnahme der Therapie mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle zu klären.
Falls Sie sich dafür entscheiden, die Kosten der Therapiesitzungen selbst zu zahlen, erübrigen sich für Sie die in den anderen Bereichen genannten Formalitäten. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Honorierung ist von der Art und vom Umfang des Coachings abhängig. Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich.